Arbeitnehmer Innen beschäftigen

Beschreibung

Arbeitnehmer Innen beschäftigen

Admin user | Aiforia
19/07/2021

Sollen Arbeitnehmer angestellt werden, müssen ein Kranken- und Rentenversicherungsträger sowie die zuständige Berufsgenossenschaft kontaktiert werden. Unternehmerinnen und Unternehmer, die keine Mitarbeiter beschäftigen, sind nicht in jedem Fall versicherungspflichtig.

Eine freiwillige Versicherung bei der Berufsgenossenschaft kann aber sinnvoll sein, um sich gegen die Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten zu versichern. Die zuständige Berufsgenossenschaft sollte innerhalb einer Woche nach Gewerbeanmeldung bzw. Aufnahme der selbständigen Tätigkeit informiert werden.

Wer als Gewerbetreibende/r oder Freiberufler/in sozialversicherungspflichtige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, 450-Euro-Kräfte oder Auszubildende beschäftigt, benötigt eine Betriebsnummer bei der Agentur für Arbeit. Beantragt wird die achtstellige Nummer beim Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit. Die Beantragung kann telefonisch, schriftlich, per Fax oder E-Mail erfolgen.

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